Pressefreiheit

Der NEUE VORWÄRTS, das  SOZIALDEMOKRATISCHE WOCHENBLATT, berichtet in einem Artikelvom 16.August 1936 von einem Prozess gegen einen Arbeiter, der behauptet habe, es würde gar keine Pressefreiheit im Deutschen Reiche geben. Hier die Urteilsbegründung, die mir im Lichte der eingeführten Internetzensur irgendwie vertraut erscheint.

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