Rundfunkverbrecher

Hier geht es nicht, wie man annehmen könnte, um jene Verbrecher, die wider besseres Wissen im Rundfunk Lügen, Halbwahrheiten und Weglassungen verbreiten, über Multikulti, den Sozialismus, Israel , das Klima  oder die Welt und dafür mit den Zwangsabgaben der Bürger gehätschelt werden. Im Gegenteil.

Zuchthaus für Abhören feindlicher Sender. Berlin, 13. Mai 1941. BRANDENBURGER ANZEIGER. Noch immer lassen sich einzelne Volksgenossen verführen, ausländische Sender abzuhören. Sie lähmen dadurch ihre Widerstandskraft und treiben damit eine geistige Selbstverstümmelung, die nicht weniger verbrecherisch ist, als die körperliche Selbstverstümmelung eines Wehrpflichtigen. Lassen sich solche Rundfunkverbrecher gar dazu verleiten, die abgehörten ausländischen Lügenmeldungen im Volke weiter zu verbreiten, so treiben sie damit eine landesverräterische Unterstützung der Feindpropaganda, die vom Gesetzgeber mit schweren Zuchthausstrafen gesühnt wird.

Wer auf die eine oder andere Weise der im entscheidenden Kampf um ihre Lebensrechte stehenden Volksgemeinschaft in den Rücken fällt, schliesst sich selbst aus dieser Volksgemeinschaft aus und wird von der ganzen Härte des Gesetzes getroffen werden.

Das Sondergericht beim Landgericht Eger verurteilte den 1899 geborenen Wenzl Stowasser aus Altrohlau zu vier Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust wegen Abhörens und gelegentlich auch Weiterverbreitens der feindlichen Hetzmeldungen.

Zu sechs Jahren Zuchthaus  wurde vom Sondergericht beim Landgericht Wien der 1904 geborene Franz Pelikan aus Wien wegen Abhörens ausländischer Sender verurteilt.

Der 1911 geborene Herbert Stritte aus Magdeburg erhielt vom Sondergericht beim Landgericht Magdeburg wegen des gleichen Verbrechens vier Jahre Zuchthaus und fünf Jahre Ehrverlust.

Das Sondergericht beim Landgericht Schneidemühl verurteilte den Rundfunkverbrecher Josef Mihlan aus Schneidemühl zu vier Jahren Zuchthaus.

Der 1909 geborene Alfred Kern aus Erlpruth, Kreis Kosten, wurde vom Sondergericht Posen wegen Abhörens ausländischer Sender zu sechs Jahren Zuchthaus und zehn Jahren  Ehrverlust verurteilt. Kern hatte außerdem noch die Gemeinheit begangen, einen am Verfahren beteiligten Zeugen fälschlich wegen Abhörens ausländischer Sender anzuschuldigen.

Der 1913 geborene Josef Fuchs aus Schwientochlowitz erhielt vom Sondergericht Kattowitz vier Jahre Zuchthaus.

Das Sondergericht St. Poelten verurteilte die Marie Sengseis aus Ruprechtshofen, Melk, wegen Abhörens ausländischer Sender und staatsfeindlicher Äusserungen zu fünf Jahren Zuchthaus.

Die Verurteilungen zeigen, daß die Sondergerichte die deutsche Volksgemeinschaft vor allen Verbrechern zu schützen wissen, die heute noch durch Abhören ausländischer Sender dem Feind ihre Hilfe leihen, obwohl sich die absolute Zuverlässigkeit der deutschen Nachrichtengebung immer genau so einwandfrei erwiesen hat, wie die Verlogenheit der feindlichen Hetzpropaganda.

Öffentlich Rechtliches eben. Dem wir vertrauen können. Alles lange her aber die freudige Bereitschaft, seinen Nächsten zur Anzeige zu bringen, war mindestens ebenso hoch wie heute, für einen guten Zweck geht das immer und, was schwer aufstößt, zwar gibt es schon Denkmäler für schwul-lesbische Opfer des Naziterrors, Denkmäler für den unbekannten Rundfunkhörer gibt es aber noch nicht, eine klaffende Lücke in Deutschlands Trauerkultur, ja, nicht einmal Rundfunkhörerparaden werden veranstaltet, um an das unsägliche Leid zu erinnern, das Leute erfuhren, die nur falsch den Sendersuchknopf bedient hatten am Radioapparat und das immer und immer wieder.

Bohrende Fragen

7 Antworten zu „Rundfunkverbrecher“


  1. 1 Prosemit 24. Mai 2010 um 06:39

    Es wird höchste Zeit, dass das Empfangen systemkritischer Blogs wieder unter Strafe gestellt wir. Es darf doch einfach nicht sein, dass im Internet Leute an den Fähigkeiten von Mutti und dem Behinderten, der nebenher noch die Finanzen macht, zweifeln.

    Früher war man schon weiter. Wer am Endsieg zweifelte, besonders öffentlich, tat dies in der Regel nicht mehr sehr lange.

  2. 2 talkingkraut 24. Mai 2010 um 08:36

    Es war also nicht nur verboten, Sender aus Ländern zu hören, die sich mit dem Dritten Reich im Kriegzustand befanden, sondern ganz allgemein ausländische Sender, worunter dann auch Radio Beromünster aus der neutralen Schweiz fiel. Bei uns im Dorf hat der katholische Pfarrer immer bei offenem Fenster ganz laut Radio Beromünster gehört, so dass es das ganze Dorf mitbekam. Deswegen glaube ich immer noch, dass die katholische Kirche auf unserer Seite steht, wenn es gilt gegen die Meinungsdiktatur der politischen Korrektheit, die uns bei gleichzeitiger Islamisierung unsere Freiheit raubt, vorzugehen, und wenn ich die goebbelsgleiche Hetze der Dressurelite gegen die katholische Kirche sehe, um so mehr.

  3. 3 Erwin Mahnke 24. Mai 2010 um 08:38

    Danke! Ich hab mir erlaubt, den Bericht ins Englische zu übersetzen und einer anderen Öfentlichkeit zugänglich zu machen.

  4. 4 Karl Eduard 24. Mai 2010 um 08:47

    @Erwin Mahnke

    Nur nicht an Klingonen, Cardassianer, DIE SCHATTEN, DIE GRÜNDER, die Romulaner oder DAS IMPERIUM.

  5. 5 Karl Eduard 24. Mai 2010 um 08:52

    @talkingkraut

    Meine Großeltern hatten noch einen hölzernen Radioapparat mit einer gewaltigen Skala und vielen, vielen ausländischen Sendern. Daran zu kurbeln, war wie, etwas Verbotetenes zu tun. Ach ja, Beromünster stand auch drauf.

    Das war in der Deutschen Demokratischen Republik und wenn der Opa, ein lieber Mensch, seine Egerländer hörte, dann dachte ich “Nazimusik”. Ich wäre aber nie auf die Idee gekommen, ihn meinem Pioniergruppenleiter anzuzeigen. :)

  6. 6 Erwin Mahnke 24. Mai 2010 um 12:40

    Karl Eduard, das kann man ja nie völlig ausschliessen. Aber ich denke mir, die sprechen alle eher Deutsch als English.

  7. 7 netzwerkrecherche 25. Mai 2010 um 06:36

    Heute denkt man bei dem Begriff “Rundfunkverbrecher” wohl eher nicht an jene, die vor den Empfangsgeräten sitzen.


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