Zur Warnung sei gesagt, daß hier kein Qualitätsjournalist schreibt, weswegen die Sache mit dem Koran und der Sklaverei auch erwähnt wird. Qualitätsjournalisten wissen und schreiben deshalb auch, Islam hat nichts mit Koran zu tun und Sklaverei schon gar nicht. Recht so. Wobei Rechtsabteilungen dazu Gutachten erstellen, es wäre rassistisch zu behaupten der Islam beziehe sich auf den Koran. Die Körperfresser hinterlassen deutliche Spuren.
COBURGER ZEITUNG 27. JUNI 1966
Das Sklaventum in der europäischen Türkei
Die Abschaffung des Sklavenhandels von der französischen Republik decretiert und von der Mehrheit des englischen Parlaments seit 1806
in der wirksamsten Weise angestrebt, war auf dem Wiener Kongress 1815 als ein wesentlicher Grundsatz des europäischen Völkerrechts anerkannt worden. Von allen Staaten Europas wurden in Folge davon Gesetze erlassen zur allmählichen Aufhebung auch in den Colonien, in Amerika machte der jüngste blutige Bürgerkrieg dem Sklavenwesen ein Ende. Innerhalb Europas schlossen sich an diese Bestrebungen Gesetze für Aufhebung der Leibeigenschaft an, und durch Ablösung der Frohnden auch in Rußland sind jetzt die Bande gelöst, welche fast ein Drittel der Bevölkerung dieses Länderkolosses in unmündiger Abhängigkeit festhielten.
Nur die Türkei, die mit ihrer Hauptstadt und fast der Hälfte ihrer Untertanen Europa angehört, hatte bis 1855 an diesen segensreichen Reformen fast keinen Antheil genommen, ja, der Schrecken des Sklavenwesens sollten gerade im osmanischen Reiche durch die so grausame Behandlung der Griechen noch im 19. Jahrhundert mit Klagegeschrei und Entrüstung erfüllen; die Einwohnerschaft ganzer Städte und Inseln, wie Chios, Psara und Kydonia wurde, so weit sie nicht im Kampfe fiel oder entfliehen konnte, als Kriegsgefangene in die Sklaverei geführt, viele Tausende von griechischen Frauen und jungen Mädchen in die türkischen Harems gebracht und eine nicht geringe Zahl von griechischen Knaben zu verschnittenen gemacht oder noch größerer Schmach unterworfen.
Erst im Januar 1855 gelang es den westlichen Großmächten, der türkischen Regierung das Verbot des Handels, des öffentlichen Ausbietens von Sklaven auf Sklavenmärkten, abzuringen. Damit war erreicht, daß die Regierung dem ihr vom Koran eingeräumten Rechte entsagte, Kriegsgefangene als Sklaven zu behandeln und zu verwerthen; noch 1827 hatte sie von diesem Rechte Gebrauch gemacht. Es war jedoch keineswegs die Absicht der türkischen Regierung gewesen, die hierin, wie bei den meisten ihrer Reformen, getrieben durch fremden Einfluß, ihrem Wunsche und Willen entgegenhandelte, die Sklaverei als solche aufzuheben und den Sklavenhandel gänzlich zu unterdrücken. Sehr deutlich zeigte sich dies, als im Jahre 1857 in Trapezunt tscherkessische Schiffe landeten, mit Töchtern kaukasischer Gebirgsbewohner befrachtet, die zum Verkaufe in die Harems von Konstantinopel bestimmt waren. Als der russusche Consul an die türkische Stadtobrigkeit die Forderung stellte, die Schiffe festzunehmen und die Tscherkessinnen in Freiheit zu setzen, wurde diesen zwar im Beisein des russischen Consuls erklärt, sie seien frei und jede könne hinziehen, wohin sie wolle; aber die Mädchen, von ihrer Umgebung eingeschüchtert, erklärten, nach Konstantinopel zu wollen und die europäischen Consuln liefen Gefahr für ihr Leben, als sie die Sequestrierung der Schiffe verlangten, denn die Schiffsmannschaft zog fanatisch erregt vor ihre Wohnungen und drohte mit Demolierung. Diese Demonstration hatte zur Folge, daß das Ansinnen des russischen Consuln formel abgewiesen wurde, die Flotte segelte nach ihrer Bestimmung weiter.
Die Sklaverei ist noch jetzt in der Türkei anerkannt, ausführliche Gesetze bestimmen die Pflichten der Sklaven und die Rechte der Herren. Um einen Begriff zu geben von der Zahl der Sklaven, sei erwähnt, daß man in Konstantinopel und am Bospurus die Muselmans auf 400 000 schätzt, von denen wenigstens ein Viertel Sklaven oder Freigelassene sind; die jährliche Einfuhr von Sklaven in diesen Theil des europäischen Gebietes ist zu 2500 berechnet worden. Ihre soziale Lage ist zwar weniger schlimm, als in den Plantagengegenden Amerikas oder in Afrika, das Verhältnis auch weder der rechtlichen Regelung noch einer durch Herkommen und Sitte gemilderten Behandlung, aber die Sklaverei hat eine große Zahl von Verbrechen gegen die persönliche Menschenwürde im Gefolge. Für die folgenden Bemerkungen sind die auf Augenschein gegründeten vortrefflichen Berichte des preußischen Gesandtschafts-Predigers Pischon benutzt.
Die Erwerbung gründet sich nach dem Gesetze des Koran auf Kriegsgefangenschaft und auf Geburt. Die Kriegsgefangenen beiderlei Geschlechtes gehören dem, der ihrer habhaft wird; bei der Eroberung von Städten oder Wegnahme von Schiffen nimmt die Regierung 20 pCt., der Rest wird unter die siegreichen Truppen nach Verhältnis des Ranges verteilt. Die Pforte hat zwar dieses Recht in den letzten 40 Jahren nicht mehr zur Anwendung gebracht; aber sie vermochte nicht, den Sklavenjagden ein Ende zu machen, die mit allen Greueln des Menschenraubes und der Unzucht in den tributpflichtigen Staaten Ägypten, Tripolis und Sennaar gegen die widerstandsfähigen Bewohner Nubiens, Kordofans und der lybischen Wüste Statt gefunden haben; auch in den türkischen Grenzprovinzen gegen den Kaukasus hin sind zuweilen ähnliche Gewalttaten mit Vorwissen und zum Gewinne türkischer Großer ausgeübt worden. Durch Geburt wird der Zustand der Sklaverei fortgepflanzt durch jede Ehe zwischen Sklave und Sklavin oder durch außereheliche Verbindungen; das Kind gehört dem Besitzer der Mutter.
Ist Unfreiheit nicht sexy?
Jeder Freie ist berechtigt, Sklaven zu halten und über sie als eine “bewegliche Habe” durch Kauf, Miete oder Schenkung zu verfügen. Man findet sie in jedem Moslemhause oft in sehr großer Zahl, da ein Dienstbotenstand nicht existiert. Es hängt dies zum Theile zusammen mit dem an unbedingten Gehorsam gewohnten Sinne des Orientalen, der einen Widerspruch nicht duldet; von größerer Bedeutung auch für die Zukunft ist aber die Vorschrift des Koran, daß sich keine ehrbare Frau vor freien Männern unverschleiert zeigen darf, es seien denn ihre nächsten Anverwandten. Die Besorgung häuslicher Geschäfte, so weit sie Männerarbeit ist, kann daher, wenn Frauen oder Mädchen zugegen sind, nur durch Sklaven verrichtet werden.
Es ist schon als Fortschritt zu betrachten, daß die zum Dienste im Harem verwendeten Sklaven nicht mehr verschnitten werden. Am kaiserlichen Hofe gibt es zwar jetzt noch mehrere hundert schwarze Verschnittene, Khadem, als Aufseher der Frauen Lala genannt und der oberste von ihnen der Boyük Aga, das Oberhaupt der Verschnittenen, ist jetzt noch einer der höchsten Würdenträger des Reiches in seiner Eigenschaft als Vorstand des Harems; aber abgeschafft sind auch hier die die weißen Verschnittenen.
Die Verschneidung wird meist in Ägypten und zwar durch christliche Mönche der koptischen Klöster an den Salzseen vollzogen, die ein Monopol für dieses abscheuliche Handwerk haben. (Schluß folgt.)

Die vielbewunderte Türkei, eine der großen Sklavenhaltergesellschaften. Früher wusste man noch, was es mit dem Islam auf sich hat, heute erklärt Bild, wie man zum Islam wechselt.
Einer der das Thema immer wieder aufgegriffen hat, war Karl May. Auch heute noch lesenswerte – oder wieder lesenswert.
Die umfangreichste Karl May Seite :
http://www.karl-may-gesellschaft.de/
Auf dieser Seite – ein Schatz unter Schätzen der Hausschatz als Scan :
Zu finden unter
Karl Mays Werk: Originaltexte / Komplette Hausschatz-Jahrgänge / Vereinzelte Jahrgänge von 1889 bis 1990 – zwischen 120 und 250 Mb. Ansehenswert! Vorsicht : Nazischrift.