Vor dem 25. Juli 1914 waren der österreichische Thronfolger und seine Frau am 28. Juni von einem serbischen Nationalisten ermordet worden. Das ist so, als würde heute jemand einen Staatspräsidenten umbringen, nur zum Verständnis. Sport & Salon berichtet in lateinischen Lettern über die Opfer. Seitdem forderte Österreich-Ungarn von der serbischen Regierung scharfe Maßnahmen gegen die serbischen Nationalisten, im heutigen Sprachgebrauch Extremisten oder Terroristen, was Serbien offenbar ablehnte. Auch heute ist so etwas ein Kriegsgrund, wenn ein Staat Terroristen begünstigt. Hugo Chavez droht gerade mit einem. Zuvor, wir erinnern uns, gab es bereits drei Balkankriege, in denen Serbien, Bulgarien, Rumänien, Griechenland, die Türkei, mal miteinander, mal gegeneinander, um Erhalt oder Erweiterung ihrer Territorien Krieg führten. Ruhige Zeiten also. Paradiesische, bis dann dieser kriegslüsterne deutsche Kaiser Wilhelm aus der Kiste sprang, so die allgemeine Geschichtsbildcharta für Deutschland. Seither trägt Deutschland die Alleinschuld am I. Weltkriege, das weiß jedes Schulkind. Demzufolge hatte es die Kriegslasten des Krieges alleine zu tragen und begleicht wohl immer noch die aufgezwungenen Verpflichtungen aus dem Versailler Vertrag. Der wiederum schuf die Bedingungen für einen Adolf Hitler 1933, der Zeitpunkt, an dem deutsche Geschichte überhaupt erst begann.
Wien, 25. Juli (1914). Ministerpräsident Pasitsch erschien wenige Minuten vor 6 Uhr in der k. und k. Gesandschaft in Belgrad und erteilte eine ungenügende Antwort auf unsere Note. Baron Giesl notifizierte ihm hierauf den Abbruch der diplomatischen Beziehungen und verließ mit dem Gesandschaftspersonal um 6.30 Minuten Belgrad. Die serbische Regierung hatte schon früher, um 3 Uhr nachmittags die Mobilmachung der gesamten Armee angeordnet. Der Hof und die Regierung sowie die Truppen räumten Belgrad. Die Regierung soll nach Kragujuvac verlegt werden. Wien, 25. Juli (Priv.) Nachdem die Antwortnote der serbischen Regierung nicht zur Befriedigung Österreichs ausgefallen ist, hat unser Gesandter um 6 Uhr 30 Minuten Belgrad verlassen und sich nach Semlin begeben. Die Staatsarchive und die Schatzdepots sind, soweit solche noch vorhanden waren, nach Risch gebracht worden. Eine tausendköpfige Menschenmenge wogt durch die Straßen. Überall wird die Volkshymne entblößten Hauptes gesungen. Die Leute umarmen einander auf offener Straße und bringen Hochrufe auf Kaiser Franz Josef aus. …
Der Bündnisfall. Die „Vossische Zeitung“ befaßt sich mit den Bündnispflichten des Deutschen Reiches und sagt: Die deutsche Regierung hat wiederholt ihre Bündnistreue versichert. Träte der Bündnisfall ein, so käme sie sicherlich ihren vertragsmäßigen Verpflichtungen nach. Welche Verpflichtungen sind das? Der deutsch-österreichische Bündnisvertrag vom 7. Oktober 1879 ist am 3. Februar 1888 veröffentlicht worden. In der Erklärung erklären die Monarchen, daß sie für die Sicherheit ihrer Reiche und die Ruhe ihrer Völker unter allen Umständen zu sorgen und deshalb einen „Bund des Friedens und zu gegenseitiger Verteidigung“ zu knüpfen beschlossen haben. Artikel I. lautet:
„Sollte wider Verhoffen und gegen den aufrichtigen Wunsch der beiden hohen Kontrahenten eines der beiden Reiche von seiten Rußlands angegriffen werden, so sind die hohen Konttrahenten verpflichtet, einander mit der gesamten Kriegsmacht ihrer Reiche beizustehen und demgemäß den Frieden und nur übereinstimmend zu schließen.“
Danach wäre also für Deutschland der Bündnisfall gegeben, sobald Rußland Österreich-Ungarn angreift. Der Artikel II. nimmt den Fall an, daß Deutschland oder Österreich-Ungarn in einen Krieg mit einer anderen Macht als Rußland verwickelt würde. Hier werden Verpflichtungen nur aufgestellt, sofern der Verbündete angegriffen wird, nicht sofern er angreift. Wird der Verbündete von einer dritten Macht angegriffen, so hat der andere Kontrahent dem Angreifer nicht nur nicht beizustehen, sondern „mindestens eine wohlwollende neutrale Haltung gegen den hohen Mitkontrahenten zu beobachten“. Dann fährt der Artikel fort:
„Wenn jedoch in solchem Falle die angreifende Macht von Seite Rußlands, sei es in Form einer aktiven Kooperation, sei es durch militärische Maßnahmen, welche den Angegriffenen bedrohen, unterstützt werden sollte, so tritt die in Artikel I stipulierte Verpflichtung des gegenseitigen Beistandes mit voller Heeresmacht auch in diesem Fall sofort in Kraft, und die Kriegführung der beiden hohen Kontrahenten wird auch dann eine gemeinsame bis zum gemeinsamen Friedensschluß.“
Das heißt: 1) Angenommen, Österreich ist Serbien gegenüber der angreifende Teil, und Rußland schickt Truppen gegen die österreichische Grenze vor, ohne gegen Österreich die Feindseligkeiten zu eröffnen, so hat Deutschland keine Verpflichtung zum Eingreifen. 2) Angenommen, Serbien ist der angreifende Teil, und Rußland unterstützt es durch militärische Maßnahmen, die Österreich bedrohen, so hat das Deutsche Reich sofort der Habsburgischen Monarchie mit voller Heeresmacht beizustehen. Quelle.



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