Nur daß es damals noch nicht möglich war, gestohlene Steuersünderndaten auf CD – Rom durch die Regierung zu erwerben. Der Staat hat aber auch kein Geld. Das schmeißt er, wie heute, anderen Leuten in den Rachen. Nach dem Ersten Weltkrieg war es die Entente und heute ist es wieder die Entente, nur unter anderem Namen. Hinzu kommen etliche Millionen, von denen unsere Justizministerin sagt, die Deutschen hätten gegen sie Vorurteile, zum Beispiel das Vorurteil, sie würden nur einwandern, um die Sozialkassen zu plündern. Das ist natürlich falsch. Sie wandern ein, weil sie hier ohne zu arbeiten besser leben, als da, wo sie herkamen und arbeiten mußten.
Generalpardon. Der kürzlich veröffentlichte Entwurf eines Gesetzes über eine Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs enthält im § 33 folgende Bestimmungen:
Gibt ein Abgabepflichtiger, bevor gegen ihn eine Anzeige erstattet oder eine Untersuchung eingeleitet ist, bei der Veranlagung zu einer direkten Staats- oder Gemeindesteuer Vermögen oder Einkommen an, das bisher der Besteuerung durch das Reich, einen Bundesstaat oder einer Gemeinde entzogen worden ist, so bleibt er von der reichs- und landesgesetzlichen Strafe und von der Verpflichtung zur Nachzahlung der Reichs-, Staats- oder Gemeindesteuer befreit.
An maßgebender Stelle hat man sich, wie die Deutsche Allg. Ztg hört, zwar schwer entschlossen, dem von vielen Seiten geäußerten Verlangen nach Erteilung eines nochmaligen Generalpardon nachzukommen. Man entschied sich aber schließlich aus folgenden Erwägungen doch dafür: Die Abgabensätze mußten im Hinblick auf die Finanzlage des Reichs und die durch den ungünstigen Kriegsausgang geschaffenen Verhältnisse wesentlich höher als in gewöhnlichen Zeiten bemessen werden; die peinlichste Erfüllung der Steuerpflicht ist aber infolge der Not des Reichs in ganz anderer Weise Gewissensache geworden. Die schwere moralische Verantwortung, die der Steuerhinterzieher übernimmt, findet dann auch in der Androhung hoher Strafen, die der Gesetzentwurf vorsieht, ihren Ausdruck.
Der kategorische Imperativ, eine gleichmäßige und gerechte Verteilung der Lasten herbeizuführen, macht einerseits die Bestrafung derer, die gegen das Gesetz verstoßen, erforderlich . Auf der anderen Seite wollte man verhindern, daß der frühere Steuerhinterzieher in einer Art Zwangslage eine weitere Gesetzverfehlung begehen sollte. Zu diesem Ergebnis kam man umsomehr, als Vorschriften erlassen werden dürften, die die weitgehenste Offenlegung der Verhältnisse des Abgabenpflichtigen sicherstellen sollen. Dadurch wären die früheren Steuerhinterzieher “unzweifelhaft für ihre Verfehlung zur Verantwortung gezogen worden; man sollte indes diejenigen, die jetzt die Wahrheit sagen und so ihrer Pflicht gegen die Allgemeinheit gerecht werden, noch immer vor der Bestrafung bewahren. Das sind die Gründe, weshalb – aber sicherlich zum letzten Male – ein Generalpardon gewährt werden soll. (W.T.B.) *Freiburger Zeitung 27.01.1919*
Unsere Hehlerregierung
Man hätte in der damaligen Zeit unsere heutige Regierung für eine kriminelle Vereinigung gehalten und sie dementsprechend abgeurteilt.