Das neugeschaffene Liebesministerium gibt in seiner jüngsten Verordnung bekannt: „Um die Willkommenskultur der Deutschen zu beflügeln, hat jeder deutsch geborene Deutsche die mutterländische Pflicht, in der Woche mindestens 7 der hochgeschätzten Flüchtlinge zu herzen und zu kosen, um sie so unserer Wertschätzung zu versichern. Der Vorgang hat unter Anwesenheit mindestens drei unbescholtener Zeugen stattzufinden, die die Willkommensgeste auf dem Willkommensformular 23.9.b.IIV zu beeiden haben. Bei Vorlage des Formulars auf den Willkommensdienststellen und der notwendigen Anzahl nachgewiesener Willkommensgesten, erhält der Bürger gegen die Bearbeitungsgebühr von 5 € einen Kussbutton, der ihn vom weiteren Küssen in der laufenden Woche freistellt. Der Kussbotton ist sichtbar an der Kleidung zu tragen und wird in wechselnder Ausgestaltung jede Woche neu aufgelegt, das Fälschen der Buttons wird strengstens verfolgt werden, näheres regelt ein Gesetz, das am Abend in der Zeitschrift „Willkommen“ veröffentlicht wird. Jeder deutsch geborene Bürger ist zum Kauf dieser Zeitschrift, die täglich erscheinen wird, verpflichtet.“
Neueste Kommentare